Periodische Kontrolle
Die periodische Kontrolle ist obligatorisch und erfolgt nach Aufforderung durch den Netzbetreiber. Alle Elektroinstallationen, ob im Privat-, im Geschäfts- oder im Industriebereich werden auf ihre Sicherheit geprüft. Sind keine Mängel vorhanden, erhalten Sie einen Sicherheitsnachweis. Weist der Kontrollbericht auf Mängel hin, müssen diese durch einen Elektroinstallateur behoben werden.
Abnahmekontrolle
Mit Ausnahme des Wohnungsbaus müssen alle Elektroinstallationen 6 Monate nach Fertigstellung einer Abnahmekontrolle unterzogen werden.
Schlusskontrolle
Bei neuen Elektroinstallationen ist vor der Übergabe eine Schlusskontrolle erforderlich. Die Ergebnisse werden in einem Sicherheitsnachweis dokumentiert.
Sicherheitskontrolle
Die Sicherheitskontrolle gibt bei einem Mieterwechsel Aufschluss darüber, ob alle Elektroinstallationen fachmännisch durchgeführt, intakt und frei von Manipulationen sind. Als Ergebnis der freiwilligen Kontrolle erhalten Sie einen Sicherheitsnachweis.
Geräteprüfung nach EN 0701/0702
Um bei elektrischen Geräten verschleissbedingte Fehlerquellen zu vermeiden, gibt es die periodische Prüfung. Im EU-Raum dürfen auf Baustellen nur Geräte, Maschinen und Verlängerungskabel verwendet werden, die eine jährlich zu erneuernde Prüfplakette tragen.
Prüfung von Schaltgerätekombinationen nach EN 60439
Schaltgerätekombinationen, die verändert oder an denen Anpassungen vorgenommen werden, müssen nach dem Gesetz geprüft werden. Als Prüfergebnis erhalten Sie eine Konformitätserklärung, die auch als Bescheinigung auf dem Herstellerschild der Schaltgerätekombination zu sehen ist.
Maschinenprüfung nach EN 60204
Eine Sicherheitsprüfung für Maschinen und Anlagen mit sich drehenden und beweglichen Teilen. Das Ergebnis wird wie bei der Schaltgerätekombination in einer Konformitätserklärung nebst Bescheinigung festgehalten.